Das im folgenden aufgeführte Glossar beschränkt sich zur Zeit noch auf die in deutschen Gesetzen und Verordnungen festgelegten Definitionen.
Aktivitätsrate
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Die eingesetzte Menge eines Stoffs pro Kalenderjahr, der zur
Emission von Kohlendioxid führt.
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§2 ZuV 2007
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Auslastung
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Der Quotient aus der durchschnittlichen tatsächlichen Produktionsleistung und der Kapazität einer
Anlage.
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§2 ZuV 2007
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Berechtigungen
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Berechtigung im Sinne [des TEHG] ist die Befugnis zur
Emission von einer Tonne Kohlendioxidäquivalent in einem bestimmten Zeitraum.
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§ 3 Abs. 4 TEHG
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biogene Kohlendioxid-Emissionen
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Emissionen aus der Oxidation von nicht fossilem und
biologisch abbaubarem, organischem Kohlenstoff zu Kohlendioxid.
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§2 ZuV 2007
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Emissionen
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Emission im Sinne [des TEHG] ist die Freisetzung von
Treibhausgasen durch eine Tätigkeit im Sinne [des TEHG].
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§ 3 Abs. 1 TEHG
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Emissionsfaktor
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Quotient aus der bei der Handhabung eines Stoffs freigesetzten Menge nicht biogenen Kohlendioxids
und der eingesetzten Menge dieses Stoffs. Dabei bezieht sich der
Emissionsfaktor eines Brennstoffes auf den unteren Heizwert des Brennstoffes. Für den Zweck der Kohlenstoffbilanz entspricht
der Emissionsfaktor auch dem Einbindungsfaktor.
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§2 ZuV 2007
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Gichtgas
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Das bei der Roheisenerzeugung aus dem Hochofen an der Gicht (oberer Abschluss des Hochofens) austretende
Gasgemisch aus ca. 23 Volumen-Prozent Kohlendioxid, ca. 23 Volumen-Prozent Kohlenmonoxid,
ca. 49,5 Volumen-Prozent Stickstoff und ca. 4,5 Volumen-Prozent Wasserstoff.
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§2 ZuV 2007
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Inbetriebnahme
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Die erstmalige Aufnahme des Regelbetriebs.
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§ 3 Abs. 2 ZuG 2007
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Inbetriebnahme
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Die erstmalige Aufnahme des Regelbetriebs; der Regelbetrieb
beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die Anlage entsprechend dem Ablauf der
Inbetriebsetzung nach Abschluss eines Probebetriebes erstmals die mit ihr bezweckte Funktion unter Normalbetriebsbedingungen
aufnimmt und fortführen kann.
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§2 ZuV 2007
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Kapazität
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Die auf den Regelbetrieb bezogene, installierte Produktionsleistung
pro Jahr; sofern sich aus den Anforderungen der Genehmigung der Anlage eine
geringere maximale Produktionsleistung ergibt, so ist diese maßgeblich.
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§2 ZuV 2007
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Kohlendioxidäquivalent
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Eine Tonne Kohlendioxidäquivalent ist eine Tonne
Kohlendioxid oder die Menge eines anderen Treibhausgases, die in ihrem
Potenzial zur Erwärmung der Atmosphäre einer Tonne Kohlendioxid entspricht.
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§ 3 Abs. 4 TEHG
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Konversionsfaktor
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Koeffizient, der den Grad der Umwandlung des in den Brennstoffen oder Rohstoffen enthaltenen Kohlenstoffs zu Kohlendioxid angibt. Bei
vollständiger Umwandlung ist der Konversionsfaktor 1. Bei Verbrennungsprozessen
entspricht der Konversionsfaktor dem Oxidationsfaktor; bei Nicht-Verbrennungsprozessen
entspricht der Konversionsfaktor dem Umsetzungsfaktor.
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§2 ZuV 2007
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Konvertergas
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Das bei der Rohstahlerzeugung nach dem Sauerstoffblasverfahren aus dem Konverter austretende
Gasgemisch aus ca. 15 Volumen-Prozent Kohlendioxid, ca. 65 Volumen-Prozent
Kohlenmonoxid, ca. 18 Volumen-Prozent Stickstoff und ca. 2 Volumen-Prozent Wasserstoff.
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§2 ZuV 2007
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Kuppelgas
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Als Nebenprodukt bei der Erzeugung von Grundstoffen entstehendes, brennbares Prozessgas, z. B.
Gichtgas und Konvertergas.
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§2 ZuV 2007
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Neuanlagen
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Anlagen, deren Inbetriebnahme nachdem 31. Dezember 2004 erfolgte.
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§ 3 Abs. 2 ZuG 2007
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Probebetrieb
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Der zeitweilige Betrieb einer Anlage zur Prüfung ihrer Betriebstüchtigkeit.
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§2 ZuV 2007
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Produktionsmenge
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Die Menge der je Jahr in einer Anlage erzeugten
Produkteinheiten.
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§ 3 Abs. 2 ZuG 2007
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Tätigkeit
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Als Tätigkeit im Sinne [des TEHG] gelten die in Anhang 1
[des TEHG] genannten Tätigkeiten.
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§ 3 Abs. 3 TEHG
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Treibhausgase
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Treibhausgase im Sinne [des TEHG] sind Kohlendioxid (CO2),
Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW),
perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid (SF6).
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§ 3 Abs. 2 TEHG
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unterer Heizwert
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Die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer definierten Menge Brennstoff entsteht, sofern der Wassergehalt des Brennstoffs
und des Wassers, das bei der Verbrennung entsteht, sich in gasförmigem Zustand befinden, wobei die
Wärmerückgewinnung durch die Kondensierung des Wasserdampfes im Abgas nicht mitgerechnet
wird.
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§2 ZuV 2007
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Verantwortlicher
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Verantwortlicher im Sinne [des TEHG] ist jede natürliche
oder juristische Person, die die unmittelbare Entscheidungsgewalt über eine
Tätigkeit im Sinne [des TEHG] innehat und dabei die wirtschaftlichen Risiken
der Tätigkeit trägt. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist Verantwortlicher der Betreiber der
Anlage.
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§ 3 Abs. 5 TEHG
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