IfS-Zeichen für Sachverstand

Dipl.-Ing. Markus Weber M.A.

Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel und von Luftverkehrsemissionen

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Weiterführende Artikel zum Emissionshandel bei Wikipedia:

Emissionsrechtehandel
EU-Emissionshandel
Kyoto-Protokoll
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism)
Gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation)

 

Das im folgenden aufgeführte Glossar beschränkt sich zur Zeit noch auf die in deutschen Gesetzen und Verordnungen festgelegten Definitionen.

 

Aktivitätsrate

Die eingesetzte Menge eines Stoffs pro Kalenderjahr, der zur Emission von Kohlendioxid führt.

§2 ZuV 2007

Auslastung

Der Quotient aus der durchschnittlichen tatsächlichen Produktionsleistung und der Kapazität einer Anlage.

§2 ZuV 2007

Berechtigungen

Berechtigung im Sinne [des TEHG] ist die Befugnis zur Emission von einer Tonne Kohlendioxidäquivalent in einem bestimmten Zeitraum.

§ 3 Abs. 4 TEHG

biogene Kohlendioxid-Emissionen

Emissionen aus der Oxidation von nicht fossilem und biologisch abbaubarem, organischem Kohlenstoff zu Kohlendioxid.

§2 ZuV 2007

Emissionen

Emission im Sinne [des TEHG] ist die Freisetzung von Treibhausgasen durch eine Tätigkeit im Sinne [des TEHG].

§ 3 Abs. 1 TEHG

Emissionsfaktor

Quotient aus der bei der Handhabung eines Stoffs freigesetzten Menge nicht biogenen Kohlendioxids und der eingesetzten Menge dieses Stoffs. Dabei bezieht sich der Emissionsfaktor eines Brennstoffes auf den unteren Heizwert des Brennstoffes. Für den Zweck der Kohlenstoffbilanz entspricht der Emissionsfaktor auch dem Einbindungsfaktor.

§2 ZuV 2007

Gichtgas

Das bei der Roheisenerzeugung aus dem Hochofen an der Gicht (oberer Abschluss des Hochofens) austretende Gasgemisch aus ca. 23 Volumen-Prozent Kohlendioxid, ca. 23 Volumen-Prozent Kohlenmonoxid, ca. 49,5 Volumen-Prozent Stickstoff und ca. 4,5 Volumen-Prozent Wasserstoff.

§2 ZuV 2007

Inbetriebnahme

Die erstmalige Aufnahme des Regelbetriebs.

§ 3 Abs. 2 ZuG 2007

Inbetriebnahme

Die erstmalige Aufnahme des Regelbetriebs; der Regelbetrieb beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die Anlage entsprechend dem Ablauf der Inbetriebsetzung nach Abschluss eines Probebetriebes erstmals die mit ihr bezweckte Funktion unter Normalbetriebsbedingungen aufnimmt und fortführen kann.

§2 ZuV 2007

Kapazität

Die auf den Regelbetrieb bezogene, installierte Produktionsleistung pro Jahr; sofern sich aus den Anforderungen der Genehmigung der Anlage eine geringere maximale Produktionsleistung ergibt, so ist diese maßgeblich.

§2 ZuV 2007

Kohlendioxidäquivalent

Eine Tonne Kohlendioxidäquivalent ist eine Tonne Kohlendioxid oder die Menge eines anderen Treibhausgases, die in ihrem Potenzial zur Erwärmung der Atmosphäre einer Tonne Kohlendioxid entspricht.

§ 3 Abs. 4 TEHG

Konversionsfaktor

Koeffizient, der den Grad der Umwandlung des in den Brennstoffen oder Rohstoffen enthaltenen Kohlenstoffs zu Kohlendioxid angibt. Bei vollständiger Umwandlung ist der Konversionsfaktor 1. Bei Verbrennungsprozessen entspricht der Konversionsfaktor dem Oxidationsfaktor; bei Nicht-Verbrennungsprozessen entspricht der Konversionsfaktor dem Umsetzungsfaktor.

§2 ZuV 2007

Konvertergas

Das bei der Rohstahlerzeugung nach dem Sauerstoffblasverfahren aus dem Konverter austretende Gasgemisch aus ca. 15 Volumen-Prozent Kohlendioxid, ca. 65 Volumen-Prozent Kohlenmonoxid, ca. 18 Volumen-Prozent Stickstoff und ca. 2 Volumen-Prozent Wasserstoff.

§2 ZuV 2007

Kuppelgas

Als Nebenprodukt bei der Erzeugung von Grundstoffen entstehendes, brennbares Prozessgas, z. B. Gichtgas und Konvertergas.

§2 ZuV 2007

Neuanlagen

Anlagen, deren Inbetriebnahme nachdem 31. Dezember 2004 erfolgte.

§ 3 Abs. 2 ZuG 2007

Probebetrieb

Der zeitweilige Betrieb einer Anlage zur Prüfung ihrer Betriebstüchtigkeit.

§2 ZuV 2007

Produktionsmenge

Die Menge der je Jahr in einer Anlage erzeugten Produkteinheiten.

§ 3 Abs. 2 ZuG 2007

Tätigkeit

Als Tätigkeit im Sinne [des TEHG] gelten die in Anhang 1 [des TEHG] genannten Tätigkeiten.

§ 3 Abs. 3 TEHG

Treibhausgase

Treibhausgase im Sinne [des TEHG] sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid (SF6).

§ 3 Abs. 2 TEHG

unterer Heizwert

Die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer definierten Menge Brennstoff entsteht, sofern der Wassergehalt des Brennstoffs und des Wassers, das bei der Verbrennung entsteht, sich in gasförmigem Zustand befinden, wobei die Wärmerückgewinnung durch die Kondensierung des Wasserdampfes im Abgas nicht mitgerechnet wird.

§2 ZuV 2007

Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne [des TEHG] ist jede natürliche oder juristische Person, die die unmittelbare Entscheidungsgewalt über eine Tätigkeit im Sinne [des TEHG] innehat und dabei die wirtschaftlichen Risiken der Tätigkeit trägt. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist Verantwortlicher der Betreiber der Anlage.

§ 3 Abs. 5 TEHG

 

 

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